Statuten

3

Die Statuten traten am 22.09.2000 mit der Gründung des Vereins forum Oberdorf in Kraft
Revidiert am 23. Oktober 2009
Revidiert am 23. Oktober 2015
Revidiert am 21. Januar 2021

 

 1. Zweck

Das forum Oberdorf ist eine politische Gruppierung mit demokratischer, sozialer, ökologischer und kultureller Zielsetzung.
Das forum Oberdorf versteht sich als eigenständige Kraft neben den etablierten bürgerlichen Parteien.
Das forum Oberdorf bietet damit politisch Interessierten Personen eine Plattform an, um sich am politischen Geschehen in unserer Gemeinde aktiv oder passiv zu beteiligen.

2. Rechtsform

Unter dem Namen forum Oberdorf besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Oberdorf.
Dritten gegenüber wird der Verein rechtsgültig durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
Das Geschäftsjahr dauert vom 1. Juli bis 30. Juni.

3. Mitgliedschaft

Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt nach Beitrittserklärung des neuen Mitglieds vorbehältlich der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Ein Mitglied kann aus dem Verein austreten, wenn es seine finanziellen Verpflichtungen vollumfänglich erfüllt hat.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann ein Mitglied, das gegen die Ziele und Interessen des Vereins verstösst, ausgeschlossen werden. Dies gilt auch bei Nichtbezahlen des Mitgliederbeitrags.

4. Organe

Die Organe des forum Oberdorf sind:

a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) die Revisoren/Revisorinnen

5. Mitgliederversammlung

Als oberstes Organ erlässt die Mitgliederversammlung die verbindlichen politischen Grundsatzentscheide. Sie wird durch den Vorstand einberufen.
Die Ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Sie kann auf Beschluss des Vorstandes persönlich, per Video oder brieflich stattfinden.
Die Einberufung erfolgt mittels schriftlicher Einladung unter Angabe von Datum, Zeit und Ort der Versammlung sowie Bekanntgabe der Traktanden.
Anträge der Mitglieder sind vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Präsidenten, bei der Präsidentin einzureichen.
Ausserordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn es der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder als nötig erachten.

Aufgaben und Traktanden der Mitgliederversammlung sind:

a) Begrüssung, Feststellung der Anwesenheit und Wahl der Stimmenzähler, der Stimmenzählerinnen sowie des Protokollführers, der Protokollführerin.
b) Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
c) Abnahme der Jahresberichte – des Präsidiums
– der Gemeinderatsfraktion
– der Mitglieder von Kommissionen und Arbeitsgruppen
d) Abnahme der Jahresrechnung und des Revisionsberichts
e) Festsetzung der Mitgliederbeiträge und der Mandatsabgaben
f) Wahl des Präsidiums (1 – 2 Personen), sowie der Revisoren, der Revisorinnen
g) Anträge der Mitglieder
h) Revision der Statuten
i) Aufnahme, Austritt und Ausschluss von Mitgliedern
k) Verschiedenes

Die Mitgliederversammlung hat folgende weiteren Kompetenzen:

l) Nomination der Kandidaten und Kandidatinnen für alle kommunalen Wahlen (Gemeindepräsidium, Gemeinderat, Kommissionen)
m) Parolenfassung bei Abstimmungen und Wahlen
n) Stellungnahme zu politischen Angelegenheiten der Einwohnergemeinde Oberdorf
o) Listenverbindungen
p) Auflösung des Vereins

6. Vorstand

Der Vorstand des forum Oberdorf wird auf die Dauer von vier Jahren gewählt.
Er konstituiert sich selbst, mit Ausnahme des Präsidiumsamtes, welches durch die MV gewählt wird.
Er wird vom Präsidenten, von der Präsidentin sowie auf Verlangen von zwei Vorstandsmitgliedern einberufen.
Die Vorstandssitzungen sind, soweit nicht wichtige Gründe entgegenstehen, allen Vereinsmitgliedern zugänglich.
Bei Abstimmungen gilt das einfache Mehr. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident, die Präsidentin den Stichentscheid. Beim 2-er Präsidium und bei Wahlen entscheidet das Los.
Der Vorstand plant und koordiniert alle Aktivitäten des Vereins: insbesondere erarbeitet er jährlich ein Tätigkeitsprogramm und ein Budget.
Er äussert sich zu politischen Tagesthemen.
Er vollzieht die Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
Er erfüllt alle weiteren Aufgaben, die nicht einem anderen Organ zugewiesen sind.

7. Revisoren / Revisorinnen

Die zwei Rechnungsrevisoren, -revisorinnen haben die Aufgabe, Rechnung und Belege des Vereins zu prüfen und hierüber der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag zu stellen.
Die Wahl der Rechnungsrevisoren, -revisorinnen erfolgt in vierjährigem Turnus, wobei jeweils nur ein Revisor, eine Revisorin gleichzeitig das Amt abgeben kann.

8. Gemeinderatsfraktion

Die Gemeinderatsmitglieder und –ersatzmitglieder des forum Oberdorf bilden eine Fraktion zur Koordination ihrer politischen Arbeit.
Die Fraktion richtet ihre parlamentarische Tätigkeit nach den Grundsätzen des forum Oberdorf und ist gegenüber dem Vorstand für den Informationsfluss verantwortlich.
Die Gemeinderatsfraktion erstattet der Mitgliederversammlung jährlich Bericht über ihre Tätigkeit.

9. Kommissionen und Arbeitsgruppen

Die Mitglieder von Kommissionen und Arbeitsgruppen richten ihre Tätigkeit nach den Grundsätzen des forum Oberdorf und sind gegenüber dem Vorstand für den Informationsfluss verantwortlich.

10. Finanzen

Das forum Oberdorf finanziert sich aus folgenden Quellen:

a) Mitgliederbeiträge
b) Spenden und Zuwendungen

Bei Austritt werden keine Mitgliederbeiträge zurückerstattet.

11. Statutenrevision

Diese Statuten können von der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmenden ganz oder teilweise abgeändert werden.

12. Auflösung

Die Auflösung des Vereins bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Stimmenden einer Mitgliederversammlung. Ein allfälliges Vermögen wird bei der Vereinsauflösung einer in der Einwohnergemeinde Oberdorf tätigen, sozialen oder kulturellen Institution zugeführt.

13. Inkraftsetzung

Diese Statuten wurden am 21.01.2021 durch die Mitgliederversammlung des forum Oberdorf
beschlossen.

 

Spendenformular

Bitte bezahlen Sie den Betrag auf unser Spendenkonto ein:

Raiffeisenbank Weissenstein, IBAN CH41 8080 8001 0019 2943 8

Sie erhalten eine Bestätigung