Statuten

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Die Sta­tu­ten tra­ten am 22.09.2000 mit der Grün­dung des Ver­eins forum Ober­dorf in Kraft
Revi­diert am 23. Okto­ber 2009
Revi­diert am 23. Okto­ber 2015
Revi­diert am 21. Janu­ar 2021

 

 1. Zweck

Das forum Ober­dorf ist eine poli­ti­sche Grup­pie­rung mit demo­kra­ti­scher, sozia­ler, öko­lo­gi­scher und kul­tu­rel­ler Ziel­set­zung.
Das forum Ober­dorf ver­steht sich als eigen­stän­di­ge Kraft neben den eta­blier­ten bür­ger­li­chen Par­tei­en.
Das forum Ober­dorf bie­tet damit poli­tisch Inter­es­sier­ten Per­so­nen eine Platt­form an, um sich am poli­ti­schen Gesche­hen in unse­rer Gemein­de aktiv oder pas­siv zu betei­li­gen.

2. Rechtsform

Unter dem Namen forum Ober­dorf besteht ein Ver­ein im Sin­ne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Ober­dorf.
Drit­ten gegen­über wird der Ver­ein rechts­gül­tig durch zwei Vor­stands­mit­glie­der ver­tre­ten.
Das Geschäfts­jahr dau­ert vom 1. Juli bis 30. Juni.

3. Mitgliedschaft

Die Auf­nah­me von Mit­glie­dern erfolgt nach Bei­tritts­er­klä­rung des neu­en Mit­glieds vor­be­hält­lich der Zustim­mung der Mit­glie­der­ver­samm­lung.
Ein Mit­glied kann aus dem Ver­ein aus­tre­ten, wenn es sei­ne finan­zi­el­len Ver­pflich­tun­gen voll­um­fäng­lich erfüllt hat.
Durch Beschluss der Mit­glie­der­ver­samm­lung kann ein Mit­glied, das gegen die Zie­le und Inter­es­sen des Ver­eins ver­stösst, aus­ge­schlos­sen wer­den. Dies gilt auch bei Nicht­be­zah­len des Mit­glie­der­bei­trags.

4. Organe

Die Orga­ne des forum Ober­dorf sind:

a) die Mit­glie­der­ver­samm­lung
b) der Vor­stand
c) die Revisoren/Revisorinnen

5. Mitgliederversammlung

Als obers­tes Organ erlässt die Mit­glie­der­ver­samm­lung die ver­bind­li­chen poli­ti­schen Grund­satz­ent­schei­de. Sie wird durch den Vor­stand ein­be­ru­fen.
Die Ordent­li­che Mit­glie­der­ver­samm­lung fin­det jähr­lich statt. Sie kann auf Beschluss des Vor­stan­des per­sön­lich, per Video oder brief­lich statt­fin­den.
Die Ein­be­ru­fung erfolgt mit­tels schrift­li­cher Ein­la­dung unter Anga­be von Datum, Zeit und Ort der Ver­samm­lung sowie Bekannt­ga­be der Trak­tan­den.
Anträ­ge der Mit­glie­der sind vor der Mit­glie­der­ver­samm­lung schrift­lich beim Prä­si­den­ten, bei der Prä­si­den­tin ein­zu­rei­chen.
Aus­ser­or­dent­li­che Mit­glie­der­ver­samm­lun­gen fin­den statt, wenn es der Vor­stand oder 1/5 der Mit­glie­der als nötig erach­ten.

Auf­ga­ben und Trak­tan­den der Mit­glie­der­ver­samm­lung sind:

a) Begrüs­sung, Fest­stel­lung der Anwe­sen­heit und Wahl der Stim­men­zäh­ler, der Stim­men­zäh­le­rin­nen sowie des Pro­to­koll­füh­rers, der Pro­to­koll­füh­re­rin.
b) Geneh­mi­gung des Pro­to­kolls der letz­ten Mit­glie­der­ver­samm­lung
c) Abnah­me der Jah­res­be­rich­te – des Prä­si­di­ums
- der Gemein­de­rats­frak­ti­on
- der Mit­glie­der von Kom­mis­sio­nen und Arbeits­grup­pen
d) Abnah­me der Jah­res­rech­nung und des Revi­si­ons­be­richts
e) Fest­set­zung der Mit­glie­der­bei­trä­ge und der Man­dats­ab­ga­ben
f) Wahl des Prä­si­di­ums (1 – 2 Per­so­nen), sowie der Revi­so­ren, der Revi­so­rin­nen
g) Anträ­ge der Mit­glie­der
h) Revi­si­on der Sta­tu­ten
i) Auf­nah­me, Aus­tritt und Aus­schluss von Mit­glie­dern
k) Ver­schie­de­nes

Die Mit­glie­der­ver­samm­lung hat fol­gen­de wei­te­ren Kom­pe­ten­zen:

l) Nomi­na­ti­on der Kan­di­da­ten und Kan­di­da­tin­nen für alle kom­mu­na­len Wah­len (Gemein­de­prä­si­di­um, Gemein­de­rat, Kom­mis­sio­nen)
m) Paro­len­fas­sung bei Abstim­mun­gen und Wah­len
n) Stel­lung­nah­me zu poli­ti­schen Ange­le­gen­hei­ten der Ein­woh­ner­ge­mein­de Ober­dorf
o) Lis­ten­ver­bin­dun­gen
p) Auf­lö­sung des Ver­eins

6. Vorstand

Der Vor­stand des forum Ober­dorf wird auf die Dau­er von vier Jah­ren gewählt.
Er kon­sti­tu­iert sich selbst, mit Aus­nah­me des Prä­si­di­um­s­am­tes, wel­ches durch die MV gewählt wird.
Er wird vom Prä­si­den­ten, von der Prä­si­den­tin sowie auf Ver­lan­gen von zwei Vor­stands­mit­glie­dern ein­be­ru­fen.
Die Vor­stands­sit­zun­gen sind, soweit nicht wich­ti­ge Grün­de ent­ge­gen­ste­hen, allen Ver­eins­mit­glie­dern zugäng­lich.
Bei Abstim­mun­gen gilt das ein­fa­che Mehr. Bei Stim­men­gleich­heit hat der Prä­si­dent, die Prä­si­den­tin den Stich­ent­scheid. Beim 2‑er Prä­si­di­um und bei Wah­len ent­schei­det das Los.
Der Vor­stand plant und koor­di­niert alle Akti­vi­tä­ten des Ver­eins: ins­be­son­de­re erar­bei­tet er jähr­lich ein Tätig­keits­pro­gramm und ein Bud­get.
Er äus­sert sich zu poli­ti­schen Tages­the­men.
Er voll­zieht die Beschlüs­se der Mit­glie­der­ver­samm­lung.
Er erfüllt alle wei­te­ren Auf­ga­ben, die nicht einem ande­ren Organ zuge­wie­sen sind.

7. Revisoren / Revisorinnen

Die zwei Rech­nungs­re­vi­so­ren, ‑revi­so­rin­nen haben die Auf­ga­be, Rech­nung und Bele­ge des Ver­eins zu prü­fen und hier­über der Mit­glie­der­ver­samm­lung Bericht und Antrag zu stel­len.
Die Wahl der Rech­nungs­re­vi­so­ren, ‑revi­so­rin­nen erfolgt in vier­jäh­ri­gem Tur­nus, wobei jeweils nur ein Revi­sor, eine Revi­so­rin gleich­zei­tig das Amt abge­ben kann.

8. Gemeinderatsfraktion

Die Gemein­de­rats­mit­glie­der und –ersatz­mit­glie­der des forum Ober­dorf bil­den eine Frak­ti­on zur Koor­di­na­ti­on ihrer poli­ti­schen Arbeit.
Die Frak­ti­on rich­tet ihre par­la­men­ta­ri­sche Tätig­keit nach den Grund­sät­zen des forum Ober­dorf und ist gegen­über dem Vor­stand für den Infor­ma­ti­ons­fluss ver­ant­wort­lich.
Die Gemein­de­rats­frak­ti­on erstat­tet der Mit­glie­der­ver­samm­lung jähr­lich Bericht über ihre Tätig­keit.

9. Kommissionen und Arbeitsgruppen

Die Mit­glie­der von Kom­mis­sio­nen und Arbeits­grup­pen rich­ten ihre Tätig­keit nach den Grund­sät­zen des forum Ober­dorf und sind gegen­über dem Vor­stand für den Infor­ma­ti­ons­fluss ver­ant­wort­lich.

10. Finanzen

Das forum Ober­dorf finan­ziert sich aus fol­gen­den Quel­len:

a) Mit­glie­der­bei­trä­ge
b) Spen­den und Zuwen­dun­gen

Bei Aus­tritt wer­den kei­ne Mit­glie­der­bei­trä­ge zurück­er­stat­tet.

11. Statutenrevision

Die­se Sta­tu­ten kön­nen von der Mit­glie­der­ver­samm­lung mit der Mehr­heit von zwei Drit­teln der Stim­men­den ganz oder teil­wei­se abge­än­dert wer­den.

12. Auflösung

Die Auf­lö­sung des Ver­eins bedarf der Zustim­mung von zwei Drit­teln der Stim­men­den einer Mit­glie­der­ver­samm­lung. Ein all­fäl­li­ges Ver­mö­gen wird bei der Ver­eins­auf­lö­sung einer in der Ein­woh­ner­ge­mein­de Ober­dorf täti­gen, sozia­len oder kul­tu­rel­len Insti­tu­ti­on zuge­führt.

13. Inkraftsetzung

Die­se Sta­tu­ten wur­den am 21.01.2021 durch die Mit­glie­der­ver­samm­lung des forum Ober­dorf
beschlos­sen.

 

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