Interpellation Tempo 30

11. Dez. 2017 | Vorstösse

In der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2017 bringt Peter Gasser, Präsident des forum oberdorf, folgende Interpellation ein:

Ist es möglich und umsetzbar, zeitnah, d.h. im Rahmen der jetzigen Renovationsarbeiten des Hallenbades und der strassenbaulichen Anpassungen (Parkplatzgestaltung), die Umsetzung einer Tempobeschränkung auf Tempo 30 im Bereich von Kindergarten und Schulhaus vorzunehmen?

Hintergrund

Seit Jahren wird die Einführung von Tempo 30 auf den Gemeindestrassen von Oberdorf diskutiert. Obschon diese Massnahme von vielen befürwortet und nur von wenigen im Grundsatz abgelehnt wird, kommt das Projekt nicht vom Fleck. Es wurden jeweils Argumente angeführt, die dazu führten, das Projekt Tempo 30 in den Quartierstrassen von Oberdorf auf einen späteren, nicht definierten Zeitpunkt zu verschieben.

Eines dieses Argumente war, dass man für das gesamte Gemeindegebiet planen müsse und nicht einzelne Quartiere herauslösen wolle. Dieses Argument ist in keiner Art zwingend. Viele Gemeinden haben in einzelnen Quartieren geplant und zu verschiedenen Zeitpunkten Massnahmen umgesetzt, z.B. Solothurn.

Ein anderes Argument war, dass das nötige Budget noch nicht vorhanden sei, bzw. die notwendigen Unterstützungen seitens des Kantons noch nicht vorliegen würden. Die kürzlich eingeführte Tempobeschränkung auf der St. Niklausstrasse in Solothurn wurde vorderhand nur mit einer Bodensignalisation und Signaltafeln eingeführt. Diese Massnahme ist nicht kostspielig. Die Gemeinden sind ohnehin verpflichtet, nach einem Jahr die Einhaltung der Tempobeschränkung mit einer Verkehrskontrolle zu prüfen. Erst bei Überschreitung von – meines Wissens – 15% der FahrerInnen, die sich nicht an die Limite halten, müssen weitere Massnahmen geplant werden. Es ist also durchaus möglich, dass bereits eine Signalisation als Massnahme genügt.

Vergleichsfall

In einem Bundesgerichtsentscheid wurde die einzuführende Tempobeschränkung (Tempo 30) an der St. Niklausstrasse in Solothurn höher gewichtet als die Argumente dagegen. Hauptgrund war die unmittelbare Nähe von zwei Schulhäusern (Fegetz und Kantonsschule) und die Massnahme wurde nun umgesetzt nach einem jahrelangen Hin und Her.

Eine so kontroverse Ausgangslage haben wir in Oberdorf nicht und wir sind überzeugt, dass mit gutem Willen in kurzer Zeit eine erste Tempo 30 Zone eingerichtet werden kann. Zur Zeit wird das Hallenbad in Oberdorf saniert. Bereits in der Bauzeit ist mit Mehrverkehr zu rechnen und auch nach der Wiedereröffnung des Hallenbads durch die hoffentlich zahlreichen Badbenützer.

 

Fazit

Wir möchten nicht, dass die resignativen Stimmen recht bekommen die sagen, es müsse zuerst etwas passieren, bevor man handle. Auch Tempo 30 ist nicht eine Garantie dafür, dass keine Verkehrsunfälle passieren werden. Aber wir sehen sie als eine sinnvolle Massnahme, die Kinder und Fussgänger als die schwächsten Verkehrsteilnehmer besser zu schützen.

(Text Peter Gasser)

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